Personal SchuH

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Reinhard Schuh

Erfolg ist die Leistung eines guten Teams

Das wahre Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Diese Feststellung ist nicht nur das wohlwollende Chefzitat auf dem Betriebsfest – es ist tatsächlich die Basis des Erfolgs, ohne den es das Betriebsfest gar nicht geben würde. Betrachten Sie deshalb die Personalsuche als eine der sensibelsten Aufgaben für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie dabei das Wissen erfahrener Personal-Vermittler.

Unser Service bringt Ihnen Vorteile bei der Personalsuche …

Wir suchen jede Art von Mitarbeitern! Jeden Beruf, jede Position. Wir sind anders – (keine Zeitarbeit) – wir vermitteln Menschen, keine Jobs. Wir kommen immer in den Betrieb, um das Unternehmen und den Unternehmer kennen zu lernen. Dieses erste Gespräch ist kostenfrei. Hieraus resultieren ungewöhnliche Stellenprofile! Wenn Sie mögen: mal unter „Freie Stellen“ sehen, um zu schnuppern, wie wir das machen.

Ihre Kosten:

A) Für alle Jahresgehälter bis € 28.000,00:

  1. eine Grundgebühr in Höhe von 750,00 €
    Dafür nehmen wir Ihnen alle Arbeit ab: Telefonate, Bewerbungsmappen und unnötige Bewerbungsgespräche. Der gesamte Zeitaufwand verbleibt bei uns.
  2. Nach erfolgter Vermittlung:
    • € 1.400,00 nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit und weitere
    • € 1.400,00 nach 3 Monaten Betriebszugehöhrigkeit

B) Für alle Jahresgehälter bis € 49.999,00:

  1. eine Grundgebühr in Höhe von 750,00 €
    Dafür nehmen wir Ihnen alle Arbeit ab: Telefonate, Bewerbungsmappen und unnötige Bewerbungsgespräche. Der gesamte Zeitaufwand verbleibt bei uns.
  2. Nach erfolgter Vermittlung:
    • 1 Bruttomonatsgehalt nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit und weiter
    • 1 Bruttomonatsbehalt nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit

C) Für alle Jahresgehälter ab € 50.000,00:

  1. eine Grundgebühr in Höhe von € 3.000,00
    Dieser Betrag wird bei erfolgreicher Vermittlung vom vereinbarten Honorar in Abzug gebracht.
  2. ein Honorar in Höhe von 28 % vom vereinbarten
    Jahresgehalt (Summe aller bezogenen Leistungen) des/r Kandidaten/in bei Abschluss des Arbeitsvertrages.

Unser Angebot an Sie: Scheidet der/die von uns vorgeschlagene Kandidat/in aufgrund fachlicher oder persönlicher Minderqualifikationen innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit - maximal sechs Monate - aus, werden wir die Suche nach einem/r neuen Bewerber/in honorarfrei bis zu einem Zeitraum von drei Monaten durchführen.

Personal-Schuh - ist ungewöhnlich!

  • Wir schreiben ungewöhnlich aussagefähige Stellenbeschreibungen
  • Sie und Ihr Unternehmen präsentieren sich dem Bewerber auch mit Ihrer menschlichen Seite
  • Der Bewerber hat damit eine sehr klare Vorstellung, was ihn in Ihrem Unternehmen erwartet
  • Das veranlasst Bewerber auch zu wechseln
  • Diese Vorgehensweise bringt nur Bewerber, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen
  • Das Ergebnis rechtfertigt den Zeitaufwand und das Vermittlungshonorar
  • Wir beteiligen uns an Ihrem Risiko
  • Unser Honorar wird jeweils erst nach 4 + 12 Wochen Betriebszugehörigkeit fällig
  • Ein Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Erarbeiten der Stellenbeschreibung ist kostenfrei
  • Gerne nehmen wir Ihre Vorstellungen für neue Mitarbeiter in unsere Hände
  • Gehen Sie mit uns einen ungewöhnlichen Weg

Sämtliche Kandidaten, die Ihnen vorgestellt und innerhalb von drei Jahren angestellt oder als freie Mitarbeiter beschäftigt werden, gelten als von uns vermittelt. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen an Dritte bedarf unsere Zustimmung.

Wir weisen darauf hin, dass wir die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter nicht akzeptieren und diese daher nicht angerechnet werden.

Till Fehr
Rechtsanwalt in der Sozietät KMP, Hamburg und Beirat der Zeitschrift "Der Personalleiter"

Personal-Vermittlung bedeutet für Arbeitgeber mehr juristische Sicherheit vor dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetze

„Nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist, setzen sich Arbeitgeber bei jeder Stellenanzeige der Gefahr aus, dass sich Bewerber benachteiligt fühlen und Schadensersatz in erheblicher Höhe geltend machen.

Das Gesetz bindet jedoch ausschließlich Arbeitgeber und nicht die Personalvermittlung. Arbeitgeber können daher ein Mehr an Sicherheit erzielen, wenn sie zukünftig nicht mehr selbst inserieren, sondern Personalvermittler mit dieser Aufgabe betrauen.“